Datenschutz­erklärung

Einleitung und Überblick

Wir haben diese Daten­schutzerk­lärung (Fas­sung 04.07.2023–122538750) ver­fasst, um Ihnen gemäß der Vor­gaben der Daten­schutz-Grund­verord­nung (EU) 2016/679 und anwend­baren nationalen Geset­zen zu erk­lären, welche per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en (kurz Dat­en) wir als Ver­ant­wortliche – und die von uns beauf­tragten Auf­tragsver­ar­beit­er (z. B. Provider) – ver­ar­beit­en, zukün­ftig ver­ar­beit­en wer­den und welche recht­mäßi­gen Möglichkeit­en Sie haben. Die ver­wen­de­ten Begriffe sind geschlecht­sneu­tral zu ver­ste­hen.
Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Dat­en, die wir über Sie ver­ar­beit­en.

Daten­schutzerk­lärun­gen klin­gen für gewöhn­lich sehr tech­nisch und ver­wen­den juris­tis­che Fach­be­griffe. Diese Daten­schutzerk­lärung soll Ihnen hinge­gen die wichtig­sten Dinge so ein­fach und trans­par­ent wie möglich beschreiben. Soweit es der Trans­parenz förder­lich ist, wer­den tech­nis­che Begriffe leser­fre­undlich erk­lärt, Links zu weit­er­führen­den Infor­ma­tio­nen geboten und Grafiken zum Ein­satz gebracht. Wir informieren damit in klar­er und ein­fach­er Sprache, dass wir im Rah­men unser­er Geschäft­stätigkeit­en nur dann per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­en, wenn eine entsprechende geset­zliche Grund­lage gegeben ist. Das ist sich­er nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juris­tisch-tech­nis­che Erk­lärun­gen abgibt, so wie sie im Inter­net oft Stan­dard sind, wenn es um Daten­schutz geht. Ich hoffe, Sie find­en die fol­gen­den Erläuterun­gen inter­es­sant und infor­ma­tiv und vielle­icht ist die eine oder andere Infor­ma­tion dabei, die Sie noch nicht kan­nten.
Wenn trotz­dem Fra­gen bleiben, möcht­en wir Sie bit­ten, sich an die unten bzw. im Impres­sum genan­nte ver­ant­wortliche Stelle zu wen­den, den vorhan­de­nen Links zu fol­gen und sich weit­ere Infor­ma­tio­nen auf Dritt­seit­en anzuse­hen. Unsere Kon­tak­t­dat­en find­en Sie selb­stver­ständlich auch im Impres­sum.

Anwendungsbereich

Diese Daten­schutzerk­lärung gilt für alle von uns im Unternehmen ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und für alle per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die von uns beauf­tragte Fir­men (Auf­tragsver­ar­beit­er) ver­ar­beit­en. Mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en meinen wir Infor­ma­tio­nen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E‑Mail-Adresse und postal­is­che Anschrift ein­er Per­son. Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en sorgt dafür, dass wir unsere Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te anbi­eten und abrech­nen kön­nen, sei es online oder offline. Der Anwen­dungs­bere­ich dieser Daten­schutzerk­lärung umfasst:

  • alle Onlin­eauftritte (Web­sites, Onli­neshops), die wir betreiben
  • Social Media Auftritte und E‑Mail-Kom­mu­nika­tion
  • mobile Apps für Smart­phones und andere Geräte

Kurz gesagt: Die Daten­schutzerk­lärung gilt für alle Bere­iche, in denen per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Unternehmen über die genan­nten Kanäle struk­turi­ert ver­ar­beit­et wer­den. Soll­ten wir außer­halb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechts­beziehun­gen ein­treten, wer­den wir Sie gegebe­nen­falls geson­dert informieren.

Rechtsgrundlagen

In der fol­gen­den Daten­schutzerk­lärung geben wir Ihnen trans­par­ente Infor­ma­tio­nen zu den rechtlichen Grund­sätzen und Vorschriften, also den Rechts­grund­la­gen der Daten­schutz-Grund­verord­nung, die uns ermöglichen, per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zu ver­ar­beit­en.
Was das EU-Recht bet­rifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese Daten­schutz-Grund­verord­nung der EU kön­nen Sie selb­stver­ständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679 nach­le­sen.

Wir ver­ar­beit­en Ihre Dat­en nur, wenn min­destens eine der fol­gen­den Bedin­gun­gen zutrifft:

  1. Ein­willi­gung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO): Sie haben uns Ihre Ein­willi­gung gegeben, Dat­en zu einem bes­timmten Zweck zu ver­ar­beit­en. Ein Beispiel wäre die Spe­icherung Ihrer eingegebe­nen Dat­en eines Kon­tak­t­for­mu­la­rs.
  2. Ver­trag (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO): Um einen Ver­trag oder vorver­tragliche Verpflich­tun­gen mit Ihnen zu erfüllen, ver­ar­beit­en wir Ihre Dat­en. Wenn wir zum Beispiel einen Kaufver­trag mit Ihnen abschließen, benöti­gen wir vor­ab per­so­n­en­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen.
  3. Rechtliche Verpflich­tung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO): Wenn wir ein­er rechtlichen Verpflich­tung unter­liegen, ver­ar­beit­en wir Ihre Dat­en. Zum Beispiel sind wir geset­zlich verpflichtet Rech­nun­gen für die Buch­hal­tung aufzuheben. Diese enthal­ten in der Regel per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en.
  4. Berechtigte Inter­essen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO): Im Falle berechtigter Inter­essen, die Ihre Grun­drechte nicht ein­schränken, behal­ten wir uns die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en vor. Wir müssen zum Beispiel gewisse Dat­en ver­ar­beit­en, um unsere Web­site sich­er und wirtschaftlich effizient betreiben zu kön­nen. Diese Ver­ar­beitung ist somit ein berechtigtes Inter­esse.

Weit­ere Bedin­gun­gen wie die Wahrnehmung von Auf­nah­men im öffentlichen Inter­esse und Ausübung öffentlich­er Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Inter­essen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche Rechts­grund­lage doch ein­schlägig sein sollte, wird diese an der entsprechen­den Stelle aus­gewiesen.

Zusät­zlich zu der EU-Verord­nung gel­ten auch noch nationale Geset­ze:

  • In Öster­re­ich ist dies das Bun­des­ge­setz zum Schutz natür­lich­er Per­so­n­en bei der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en (Daten­schutzge­setz), kurz DSG.
  • In Deutsch­land gilt das Bun­des­daten­schutzge­setz, kurz BDSG.

Sofern weit­ere regionale oder nationale Geset­ze zur Anwen­dung kom­men, informieren wir Sie in den fol­gen­den Abschnit­ten darüber.

Kontaktdaten des Verantwortlichen

Soll­ten Sie Fra­gen zum Daten­schutz oder zur Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en haben, find­en Sie nach­fol­gend die Kon­tak­t­dat­en der ver­ant­wortlichen Per­son bzw. Stelle:
Hue­mer Trans­porte GmbH
4872 Neukirchen an der Vöck­la
Gewer­bepark 1

E‑Mail: office@huemer-sohn.at

Tele­fon: +43 7682 6318

Impres­sum: http://huemer-sohn.at/impressum

Speicherdauer

Dass wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nur so lange spe­ich­ern, wie es für die Bere­it­stel­lung unser­er Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te unbe­d­ingt notwendig ist, gilt als generelles Kri­teri­um bei uns. Das bedeutet, dass wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en löschen, sobald der Grund für die Daten­ver­ar­beitung nicht mehr vorhan­den ist. In eini­gen Fällen sind wir geset­zlich dazu verpflichtet, bes­timmte Dat­en auch nach Weg­fall des ursprünglich­es Zwecks zu spe­ich­ern, zum Beispiel zu Zweck­en der Buch­führung.

Soll­ten Sie die Löschung Ihrer Dat­en wün­schen oder die Ein­willi­gung zur Daten­ver­ar­beitung wider­rufen, wer­den die Dat­en so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Spe­icherung beste­ht, gelöscht.

Über die konkrete Dauer der jew­eili­gen Daten­ver­ar­beitung informieren wir Sie weit­er unten, sofern wir weit­ere Infor­ma­tio­nen dazu haben.

Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung

Gemäß Artikel 13, 14 DSGVO informieren wir Sie über die fol­gen­den Rechte, die Ihnen zuste­hen, damit es zu ein­er fairen und trans­par­enten Ver­ar­beitung von Dat­en kommt:

  • Sie haben laut Artikel 15 DSGVO ein Auskun­ft­srecht darüber, ob wir Dat­en von Ihnen ver­ar­beit­en. Sollte das zutr­e­f­fen, haben Sie Recht darauf eine Kopie der Dat­en zu erhal­ten und die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen zu erfahren:
    • zu welchem Zweck wir die Ver­ar­beitung durch­führen;
    • die Kat­e­gorien, also die Arten von Dat­en, die ver­ar­beit­et wer­den;
    • wer diese Dat­en erhält und wenn die Dat­en an Drit­tlän­der über­mit­telt wer­den, wie die Sicher­heit garantiert wer­den kann;
    • wie lange die Dat­en gespe­ichert wer­den;
    • das Beste­hen des Rechts auf Berich­ti­gung, Löschung oder Ein­schränkung der Ver­ar­beitung und dem Wider­spruch­srecht gegen die Ver­ar­beitung;
    • dass Sie sich bei ein­er Auf­sichts­be­hörde beschw­eren kön­nen (Links zu diesen Behör­den find­en Sie weit­er unten);
    • die Herkun­ft der Dat­en, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
    • ob Pro­fil­ing durchge­führt wird, ob also Dat­en automa­tisch aus­gew­ertet wer­den, um zu einem per­sön­lichen Pro­fil von Ihnen zu gelan­gen.
  • Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berich­ti­gung der Dat­en, was bedeutet, dass wir Dat­en richtig stellen müssen, falls Sie Fehler find­en.
  • Sie haben laut Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen­wer­den“), was konkret bedeutet, dass Sie die Löschung Ihrer Dat­en ver­lan­gen dür­fen.
  • Sie haben laut Artikel 18 DSGVO das Recht auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung, was bedeutet, dass wir die Dat­en nur mehr spe­ich­ern dür­fen aber nicht weit­er ver­wen­den.
  • Sie haben laut Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenüber­trag­barkeit, was bedeutet, dass wir Ihnen auf Anfrage Ihre Dat­en in einem gängi­gen For­mat zur Ver­fü­gung stellen.
  • Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Wider­spruch­srecht, welch­es nach Durch­set­zung eine Änderung der Ver­ar­beitung mit sich bringt.
    • Wenn die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e (öffentlich­es Inter­esse, Ausübung öffentlich­er Gewalt) oder Artikel 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Inter­esse) basiert, kön­nen Sie gegen die Ver­ar­beitung Wider­spruch ein­le­gen. Wir prüfen danach so rasch wie möglich, ob wir diesem Wider­spruch rechtlich nachkom­men kön­nen.
    • Wer­den Dat­en ver­wen­det, um Direk­twer­bung zu betreiben, kön­nen Sie jed­erzeit gegen diese Art der Daten­ver­ar­beitung wider­sprechen. Wir dür­fen Ihre Dat­en danach nicht mehr für Direk­t­mar­ket­ing ver­wen­den.
    • Wer­den Dat­en ver­wen­det, um Pro­fil­ing zu betreiben, kön­nen Sie jed­erzeit gegen diese Art der Daten­ver­ar­beitung wider­sprechen. Wir dür­fen Ihre Dat­en danach nicht mehr für Pro­fil­ing ver­wen­den.
  • Sie haben laut Artikel 22 DSGVO unter Umstän­den das Recht, nicht ein­er auss­chließlich auf ein­er automa­tisierten Ver­ar­beitung (zum Beispiel Pro­fil­ing) beruhen­den Entschei­dung unter­wor­fen zu wer­den.
  • Sie haben laut Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschw­erde. Das heißt, Sie kön­nen sich jed­erzeit bei der Daten­schutzbe­hörde beschw­eren, wenn Sie der Mei­n­ung sind, dass die Daten­ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gegen die DSGVO ver­stößt.

Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelis­tete ver­ant­wortliche Stelle bei uns zu kon­tak­tieren!

Wenn Sie glauben, dass die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en gegen das Daten­schutzrecht ver­stößt oder Ihre daten­schutzrechtlichen Ansprüche in son­st ein­er Weise ver­let­zt wor­den sind, kön­nen Sie sich bei der Auf­sichts­be­hörde beschw­eren. Diese ist für Öster­re­ich die Daten­schutzbe­hörde, deren Web­site Sie unter https://www.dsb.gv.at/ find­en. In Deutsch­land gibt es für jedes Bun­des­land einen Daten­schutzbeauf­tragten. Für nähere Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie sich an die Bun­des­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­ma­tions­frei­heit (BfDI) wen­den. Für unser Unternehmen ist die fol­gende lokale Daten­schutzbe­hörde zuständig:

Erklärung verwendeter Begriffe

Wir sind stets bemüht unsere Daten­schutzerk­lärung so klar und ver­ständlich wie möglich zu ver­fassen. Beson­ders bei tech­nis­chen und rechtlichen The­men ist das allerd­ings nicht immer ganz ein­fach. Es macht oft Sinn juris­tis­che Begriffe (wie z. B. per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en) oder bes­timmte tech­nis­che Aus­drücke (wie z. B. Cook­ies, IP-Adresse) zu ver­wen­den. Wir möchte diese aber nicht ohne Erk­lärung ver­wen­den. Nach­fol­gend find­en Sie nun eine alpha­betis­che Liste von wichti­gen ver­wen­de­ten Begrif­f­en, auf die wir in der bish­eri­gen Daten­schutzerk­lärung vielle­icht noch nicht aus­re­ichend einge­gan­gen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO ent­nom­men wur­den und es sich um Begriffs­bes­tim­mungen han­delt, wer­den wir hier auch die DSG­VO-Texte anführen und gegebe­nen­falls noch eigene Erläuterun­gen hinzufü­gen.

Auftragsverarbeiter

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„Auf­tragsver­ar­beit­er“ eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Auf­trag des Ver­ant­wortlichen ver­ar­beit­et;

Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Web­sitein­hab­er für alle Dat­en, die wir von Ihnen ver­ar­beit­en ver­ant­wortlich. Neben den Ver­ant­wortlichen kann es auch soge­nan­nte Auf­tragsver­ar­beit­er geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Per­son, die in unserem Auf­trag per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et. Auf­tragsver­ar­beit­er kön­nen fol­glich, neben Dien­stleis­tern wie Steuer­ber­ater, etwa auch Host­ing- oder Cloudan­bi­eter, Bezahlungs- oder Newslet­ter-Anbi­eter oder große Unternehmen wie beispiel­sweise Google oder Microsoft sein.

Einwilligung

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„Ein­willi­gung“ der betrof­fe­nen Per­son jede frei­willig für den bes­timmten Fall, in informiert­er Weise und unmissver­ständlich abgegebene Wil­lens­bekun­dung in Form ein­er Erk­lärung oder ein­er son­sti­gen ein­deuti­gen bestäti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­beitung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ein­ver­standen ist;

Erläuterung: In der Regel erfol­gt bei Web­sites eine solche Ein­willi­gung über ein Cook­ie-Con­sent-Tool. Sie ken­nen das bes­timmt. Immer wenn Sie erst­mals eine Web­site besuchen, wer­den Sie meist über einen Ban­ner gefragt, ob Sie der Daten­ver­ar­beitung zus­tim­men bzw. ein­willi­gen. Meist kön­nen Sie auch indi­vidu­elle Ein­stel­lun­gen tre­f­fen und so selb­st entschei­den, welche Daten­ver­ar­beitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht ein­willi­gen, dür­fen auch keine per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von Ihnen ver­ar­beit­et wer­den. Grund­sät­zlich kann eine Ein­willi­gung natür­lich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfol­gen.

Personenbezogene Daten

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en“

alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fene Per­son“) beziehen; als iden­ti­fizier­bar wird eine natür­liche Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­beson­dere mit­tels Zuord­nung zu ein­er Ken­nung wie einem Namen, zu ein­er Kennnum­mer, zu Stan­dort­dat­en, zu ein­er Online-Ken­nung oder zu einem oder mehreren beson­deren Merk­malen, die Aus­druck der physis­chen, phys­i­ol­o­gis­chen, genetis­chen, psy­chis­chen, wirtschaftlichen, kul­turellen oder sozialen Iden­tität dieser natür­lichen Per­son sind, iden­ti­fiziert wer­den kann;

Erläuterung: Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind also all jene Dat­en, die Sie als Per­son iden­ti­fizieren kön­nen. Das sind in der Regel Dat­en wie etwa:

  • Name
  • Adresse
  • E‑Mail-Adresse
  • Post-Anschrift
  • Tele­fon­num­mer
  • Geburts­da­tum
  • Kennnum­mern wie Sozialver­sicherungsnum­mer, Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer, Per­son­alausweis­num­mer oder Matrikel­num­mer
  • Bank­dat­en wie Kon­ton­um­mer, Kred­it­in­for­ma­tio­nen, Kon­tostände uvm.

Laut Europäis­chem Gericht­shof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en. IT-Experten kön­nen anhand Ihrer IP-Adresse zumin­d­est den unge­fähren Stan­dort Ihres Geräts und in weit­er­er Folge Sie als Anschlussin­hab­ers fest­stellen. Daher benötigt auch das Spe­ich­ern ein­er IP-Adresse eine Rechts­grund­lage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch soge­nan­nte „beson­dere Kat­e­gorien“ der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die auch beson­ders schützenswert sind. Dazu zählen:

  • ras­sis­che und eth­nis­che Herkun­ft
  • poli­tis­che Mei­n­un­gen
  • religiöse bzw. weltan­schauliche Überzeu­gun­gen
  • die Gew­erkschaft­szuge­hörigkeit
  • genetis­che Dat­en wie beispiel­sweise Dat­en, die aus Blut- oder Spe­ichel­proben ent­nom­men wer­den
  • bio­metrische Dat­en (das sind Infor­ma­tio­nen zu psy­chis­chen, kör­per­lichen oder ver­hal­tenstyp­is­chen Merk­malen, die eine Per­son iden­ti­fizieren kön­nen).
    Gesund­heits­dat­en
  • Dat­en zur sex­uellen Ori­en­tierung oder zum Sex­u­alleben

Profiling

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„Pro­fil­ing“ jede Art der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die darin beste­ht, dass diese per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­wen­det wer­den, um bes­timmte per­sön­liche Aspek­te, die sich auf eine natür­liche Per­son beziehen, zu bew­erten, ins­beson­dere um Aspek­te bezüglich Arbeit­sleis­tung, wirtschaftliche Lage, Gesund­heit, per­sön­liche Vor­lieben, Inter­essen, Zuver­läs­sigkeit, Ver­hal­ten, Aufen­thalt­sort oder Ortswech­sel dieser natür­lichen Per­son zu analysieren oder vorherzusagen;

Erläuterung: Beim Pro­fil­ing wer­den ver­schiedene Infor­ma­tio­nen über eine Per­son zusam­menge­tra­gen, um daraus mehr über diese Per­son zu erfahren. Im Web­bere­ich wird Pro­fil­ing häu­fig für Wer­bezwecke oder auch für Bonität­sprü­fun­gen ange­wandt. Web- bzw. Wer­be­analy­se­pro­gramme sam­meln zum Beispiel Dat­en über Ihre Ver­hal­ten und Ihre Inter­essen auf ein­er Web­site. Daraus ergibt sich ein spezielles User­pro­fil, mit dessen Hil­fe Wer­bung gezielt an eine Ziel­gruppe aus­ge­spielt wer­den kann.

 

Verantwortlicher

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„Ver­ant­wortlich­er“ die natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit anderen über die Zwecke und Mit­tel der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en entschei­det; sind die Zwecke und Mit­tel dieser Ver­ar­beitung durch das Union­srecht oder das Recht der Mit­glied­staat­en vorgegeben, so kann der Ver­ant­wortliche beziehungsweise kön­nen die bes­timmten Kri­te­rien sein­er Benen­nung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en vorge­se­hen wer­den;

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Ver­ar­beitung Ihrer per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­ant­wortlich und fol­glich der “Ver­ant­wortliche”. Wenn wir erhobene Dat­en zur Ver­ar­beitung an andere Dien­stleis­ter weit­ergeben, sind diese “Auf­tragsver­ar­beit­er”. Dafür muss ein “Auf­tragsver­ar­beitungsver­trag (AVV)” unterze­ich­net wer­den.

 

Verarbeitung

Begriffs­bes­tim­mung nach Artikel 4 der DSGVO

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:


„Ver­ar­beitung“

jeden mit oder ohne Hil­fe automa­tisiert­er Ver­fahren aus­ge­führten Vor­gang oder jede solche Vor­gangsrei­he im Zusam­men­hang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wie das Erheben, das Erfassen, die Organ­i­sa­tion, das Ord­nen, die Spe­icherung, die Anpas­sung oder Verän­derung, das Ausle­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mit­tlung, Ver­bre­itung oder eine andere Form der Bere­it­stel­lung, den Abgle­ich oder die Verknüp­fung, die Ein­schränkung, das Löschen oder die Ver­nich­tung;

Anmerkung: Wenn wir in unser­er Daten­schutzerk­lärung von Ver­ar­beitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Daten­ver­ar­beitung. Dazu zählt, wie oben in der orig­i­nalen DSG­VO-Erk­lärung erwäh­nt, nicht nur das Erheben son­dern auch das Spe­ich­ern und Ver­ar­beit­en von Dat­en.

Alle Texte sind urhe­ber­rechtlich geschützt.

Quelle: Erstellt mit dem Daten­schutz Gen­er­a­tor von AdSim­ple