Datenschutz­erklärung

Einleitung und Überblick

Wir haben diese Daten­schutzerk­lärung (Fas­sung 03.07.2024–112824397) ver­fasst, um Ihnen gemäß der Vor­gaben der Daten­schutz-Grund­verord­nung (EU) 2016/679 und anwend­baren nationalen Geset­zen zu erk­lären, welche per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en (kurz Dat­en) wir als Ver­ant­wortliche – und die von uns beauf­tragten Auf­tragsver­ar­beit­er (z. B. Provider) – ver­ar­beit­en, zukün­ftig ver­ar­beit­en wer­den und welche recht­mäßi­gen Möglichkeit­en Sie haben. Die ver­wen­de­ten Begriffe sind geschlecht­sneu­tral zu ver­ste­hen. Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Dat­en, die wir über Sie ver­ar­beit­en.

Daten­schutzerk­lärun­gen klin­gen für gewöhn­lich sehr tech­nisch und ver­wen­den juris­tis­che Fach­be­griffe. Diese Daten­schutzerk­lärung soll Ihnen hinge­gen die wichtig­sten Dinge so ein­fach und trans­par­ent wie möglich beschreiben. Soweit es der Trans­parenz förder­lich ist, wer­den tech­nis­che Begriffe leser­fre­undlich erk­lärt, Links zu weit­er­führen­den Infor­ma­tio­nen geboten und Grafiken zum Ein­satz gebracht. Wir informieren damit in klar­er und ein­fach­er Sprache, dass wir im Rah­men unser­er Geschäft­stätigkeit­en nur dann per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­en, wenn eine entsprechende geset­zliche Grund­lage gegeben ist. Das ist sich­er nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juris­tis­chtech­nis­che Erk­lärun­gen abgibt, so wie sie im Inter­net oft Stan­dard sind, wenn es um Daten­schutz geht. Ich hoffe, Sie find­en die fol­gen­den Erläuterun­gen inter­es­sant und infor­ma­tiv und vielle­icht ist die eine oder andere Infor­ma­tion dabei, die Sie noch nicht kan­nten.

Wenn trotz­dem Fra­gen bleiben, möcht­en wir Sie bit­ten, sich an die unten bzw. im Impres­sum genan­nte ver­ant­wortliche Stelle zu wen­den, den vorhan­de­nen Links zu fol­gen und sich weit­ere Infor­ma­tio­nen auf Dritt­seit­en anzuse­hen. Unsere Kon­tak­t­dat­en find­en Sie selb­stver­ständlich auch im Impres­sum.

Diese Daten­schutzerk­lärung gilt für alle von uns im Unternehmen ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und für alle per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die von uns beauf­tragte Fir­men (Auf­tragsver­ar­beit­er) ver­ar­beit­en. Mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en meinen wir Infor­ma­tio­nen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E- Mail-Adresse und postal­is­che Anschrift ein­er Per­son. Die Ver­ar­beitung

per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en sorgt dafür, dass wir unsere Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te anbi­eten und abrech­nen kön­nen, sei es online oder offline. Der Anwen­dungs­bere­ich dieser Daten­schutzerk­lärung umfasst:

  • alle Onlin­eauftritte (Web­sites, Onli­neshops), die wir betreiben
  • Social Media Auftritte und E‑Mail-Kom­mu­nika­tion
  • mobile Apps für Smart­phones und andere Geräte

Kurz gesagt: Die Daten­schutzerk­lärung gilt für alle Bere­iche, in denen per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Unternehmen über die genan­nten Kanäle struk­turi­ert

ver­ar­beit­et wer­den. Soll­ten wir außer­halb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechts­beziehun­gen ein­treten, wer­den wir Sie gegebe­nen­falls geson­dert informieren.

In der fol­gen­den Daten­schutzerk­lärung geben wir Ihnen trans­par­ente Infor­ma­tio­nen zu den rechtlichen Grund­sätzen und Vorschriften, also den Rechts­grund­la­gen der Daten­schutz-Grund­verord­nung, die uns ermöglichen, per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zu ver­ar­beit­en.

Was das EU-Recht bet­rifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese

Daten­schutz-Grund­verord­nung der EU kön­nen Sie selb­stver­ständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-con­tent/ DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679 nach­le­sen.

Wir ver­ar­beit­en Ihre Dat­en nur, wenn min­destens eine der fol­gen­den Bedin­gun­gen zutrifft:

  1. Ein­willi­gung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO): Sie haben uns Ihre Ein­willi­gung gegeben, Dat­en zu einem bes­timmten Zweck zu Ein Beispiel wäre die Spe­icherung Ihrer eingegebe­nen Dat­en eines Kon­tak­t­for­mu­la­rs.
  2. Ver­trag (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO): Um einen Ver­trag oder vorver­tragliche Verpflich­tun­gen mit Ihnen zu erfüllen, ver­ar­beit­en wir Ihre Dat­en. Wenn wir zum Beispiel einen Kaufver­trag mit Ihnen abschließen, benöti­gen wir vor­ab per­so­n­en­be­zo­gene Infor­ma­tio­nen.
  3. Rechtliche Verpflich­tung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO): Wenn wir ein­er rechtlichen Verpflich­tung unter­liegen, ver­ar­beit­en wir Ihre Zum Beispiel sind

wir geset­zlich verpflichtet Rech­nun­gen für die Buch­hal­tung aufzuheben. Diese enthal­ten in der Regel per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en.

  1. Berechtigte Inter­essen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO): Im Falle berechtigter Inter­essen, die Ihre Grun­drechte nicht ein­schränken, behal­ten wir uns die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en vor. Wir müssen zum Beispiel gewisse Dat­en ver­ar­beit­en, um unsere Web­site sich­er und wirtschaftlich effizient betreiben zu kön­nen. Diese Ver­ar­beitung ist somit ein berechtigtes Inter­esse.

Weit­ere Bedin­gun­gen wie die Wahrnehmung von Auf­nah­men im öffentlichen Inter­esse und Ausübung öffentlich­er Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Inter­essen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche

Rechts­grund­lage doch ein­schlägig sein sollte, wird diese an der entsprechen­den Stelle aus­gewiesen.

Zusät­zlich zu der EU-Verord­nung gel­ten auch noch nationale Geset­ze:

  • In Öster­re­ich ist dies das Bun­des­ge­setz zum Schutz natür­lich­er Per­so­n­en bei der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en (Daten­schutzge­setz), kurz DSG.
  • In Deutsch­land gilt das Bun­des­daten­schutzge­setz, kurz BDSG.

Sofern weit­ere regionale oder nationale Geset­ze zur Anwen­dung kom­men, informieren wir Sie in den fol­gen­den Abschnit­ten darüber.

Soll­ten Sie Fra­gen zum Daten­schutz oder zur Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en haben, find­en Sie nach­fol­gend die Kon­tak­t­dat­en der ver­ant­wortlichen Per­son bzw. Stelle: Hue­mer Trans­porte GmbH

Christoph Hue­mer

Gewer­bepark 1, 4871 Zipf, Öster­re­ich Vertre­tungs­berechtigt: Christoph Hue­mer E‑Mail: office@huemer-sohn.at

Tele­fon: +43 7682 6318

Impres­sum: https://www.huemer-sohn.at/impressum/

Dass wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en nur so lange spe­ich­ern, wie es für die Bere­it­stel­lung unser­er Dien­stleis­tun­gen und Pro­duk­te unbe­d­ingt notwendig ist, gilt als

generelles Kri­teri­um bei uns. Das bedeutet, dass wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en löschen, sobald der Grund für die Daten­ver­ar­beitung nicht mehr vorhan­den ist. In eini­gen Fällen sind wir geset­zlich dazu verpflichtet, bes­timmte Dat­en auch nach Weg­fall des ursprünglich­es Zwecks zu spe­ich­ern, zum Beispiel zu Zweck­en der Buch­führung.

Soll­ten Sie die Löschung Ihrer Dat­en wün­schen oder die Ein­willi­gung zur Daten­ver­ar­beitung wider­rufen, wer­den die Dat­en so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Spe­icherung beste­ht, gelöscht.

Über die konkrete Dauer der jew­eili­gen Daten­ver­ar­beitung informieren wir Sie weit­er unten, sofern wir weit­ere Infor­ma­tio­nen dazu haben.

Gemäß Artikel 13, 14 DSGVO informieren wir Sie über die fol­gen­den Rechte, die Ihnen zuste­hen, damit es zu ein­er fairen und trans­par­enten Ver­ar­beitung von Dat­en kommt:

  • Sie haben laut Artikel 15 DSGVO ein Auskun­ft­srecht darüber, ob wir Dat­en von Ihnen ver­ar­beit­en. Sollte das zutr­e­f­fen, haben Sie Recht darauf eine Kopie der Dat­en zu erhal­ten und die fol­gen­den Infor­ma­tio­nen zu erfahren:
    • zu welchem Zweck wir die Ver­ar­beitung durch­führen;
    • die Kat­e­gorien, also die Arten von Dat­en, die ver­ar­beit­et wer­den;
    • wer diese Dat­en erhält und wenn die Dat­en an Drit­tlän­der über­mit­telt wer­den, wie die Sicher­heit garantiert wer­den kann;
    • wie lange die Dat­en gespe­ichert wer­den;
    • das Beste­hen des Rechts auf Berich­ti­gung, Löschung oder

Ein­schränkung der Ver­ar­beitung und dem Wider­spruch­srecht gegen die Ver­ar­beitung;

  • dass Sie sich bei ein­er Auf­sichts­be­hörde beschw­eren kön­nen (Links zu diesen Behör­den find­en Sie weit­er unten);
  • die Herkun­ft der Dat­en, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
  • ob Pro­fil­ing durchge­führt wird, ob also Dat­en automa­tisch aus­gew­ertet wer­den, um zu einem per­sön­lichen Pro­fil von Ihnen zu gelan­gen.
  • Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berich­ti­gung der Dat­en, was bedeutet, dass wir Dat­en richtig stellen müssen, falls Sie Fehler find­en.
  • Sie haben laut Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf

Vergessen­wer­den“), was konkret bedeutet, dass Sie die Löschung Ihrer Dat­en ver­lan­gen dür­fen.

  • Sie haben laut Artikel 18 DSGVO das Recht auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung, was bedeutet, dass wir die Dat­en nur mehr spe­ich­ern dür­fen aber nicht weit­er
  • Sie haben laut Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenüber­trag­barkeit, was bedeutet, dass wir Ihnen auf Anfrage Ihre Dat­en in einem gängi­gen For­mat zur Ver­fü­gung
  • Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Wider­spruch­srecht, welch­es nach Durch­set­zung eine Änderung der Ver­ar­beitung mit sich bringt.
    • Wenn die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en auf Artikel 6 Abs. 1 e (öffentlich­es Inter­esse, Ausübung öffentlich­er Gewalt) oder Artikel 6 Abs. 1 lit. f

(berechtigtes Inter­esse) basiert, kön­nen Sie gegen die Ver­ar­beitung Wider­spruch ein­le­gen. Wir prüfen danach so rasch wie möglich, ob wir diesem Wider­spruch rechtlich nachkom­men kön­nen.

  • Wer­den Dat­en ver­wen­det, um Direk­twer­bung zu betreiben, kön­nen Sie jed­erzeit gegen diese Art der Daten­ver­ar­beitung Wir dür­fen Ihre Dat­en danach nicht mehr für Direk­t­mar­ket­ing ver­wen­den.
  • Wer­den Dat­en ver­wen­det, um Pro­fil­ing zu betreiben, kön­nen Sie jed­erzeit gegen diese Art der Daten­ver­ar­beitung Wir dür­fen Ihre Dat­en danach nicht mehr für Pro­fil­ing ver­wen­den.
  • Sie haben laut Artikel 22 DSGVO unter Umstän­den das Recht, nicht ein­er auss­chließlich auf ein­er automa­tisierten Ver­ar­beitung (zum Beispiel Pro­fil­ing) beruhen­den Entschei­dung unter­wor­fen zu wer­den.
  • Sie haben laut Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschw­erde. Das heißt, Sie kön­nen sich jed­erzeit bei der Daten­schutzbe­hörde beschw­eren, wenn Sie der Mei­n­ung sind, dass die Daten­ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gegen die DSGVO ver­stößt.

Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelis­tete ver­ant­wortliche Stelle bei uns zu kon­tak­tieren!

Wenn Sie glauben, dass die Ver­ar­beitung Ihrer Dat­en gegen das Daten­schutzrecht ver­stößt oder Ihre daten­schutzrechtlichen Ansprüche in son­st ein­er Weise ver­let­zt wor­den sind, kön­nen Sie sich bei der Auf­sichts­be­hörde beschw­eren. Diese ist für Öster­re­ich die Daten­schutzbe­hörde, deren Web­site Sie unter https:// www.dsb.gv.at/ find­en. In Deutsch­land gibt es für jedes Bun­des­land einen Daten­schutzbeauf­tragten. Für nähere Infor­ma­tio­nen kön­nen Sie sich an die Bun­des­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­ma­tions­frei­heit (BfDI) wen­den. Für unser Unternehmen ist die fol­gende lokale Daten­schutzbe­hörde zuständig:

Leit­er: Dr. Matthias Schmidl

Adresse: Barich­gasse 40–42, 1030 Wien

Tele­fon­nr.: +43 1 52 152–0 E‑Mail-Adresse: dsb@dsb.gv.at

Web­site: https://www.dsb.gv.at/

Wir über­tra­gen oder ver­ar­beit­en Dat­en nur dann in Län­der außer­halb des Gel­tungs­bere­ichs der DSGVO (Drit­tlän­der), wenn Sie in diese Ver­ar­beitung ein­willi­gen oder eine son­stige geset­zliche Erlaub­nis beste­ht. Dies trifft ins­beson­dere zu, wenn die Ver­ar­beitung geset­zlich vorgeschrieben oder zur Erfül­lung eines Ver­tragsver­hält­niss­es notwendig und in jedem Fall nur soweit dies generell erlaubt ist. Ihre Zus­tim­mung ist in den meis­ten Fällen der wichtig­ste Grund, dass wir Dat­en in Drit­tlän­dern ver­ar­beit­en lassen. Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en in Drit­tlän­dern wie den USA, wo viele Soft­ware­hersteller Dien­stleis­tun­gen anbi­eten und Ihre Server­stan­dorte haben, kann bedeuten, dass per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en auf uner­wartete Weise ver­ar­beit­et und gespe­ichert wer­den.

Wir weisen aus­drück­lich darauf hin, dass nach Mei­n­ung des Europäis­chen

Gericht­shofs derzeit nur dann ein angemessenes Schutzniveau für den Daten­trans­fer in die USA beste­ht, wenn ein US-Unternehmen, das per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von EU- Bürg­ern in den USA ver­ar­beit­et, aktiv­er Teil­nehmer des EU-US Data Pri­va­cy Frame­works ist. Mehr Infor­ma­tio­nen dazu find­en Sie unter: https://commission.europa.eu/document/fa09cbad-dd7d-4684ae60-be03fcb0fddf_en

Die Daten­ver­ar­beitung durch US-Dien­ste, die nicht aktive Teil­nehmer des EU-US Data Pri­va­cy Frame­works sind, kann dazu führen, dass gegebe­nen­falls Dat­en nicht

anonymisiert ver­ar­beit­et und gespe­ichert wer­den. Fern­er kön­nen gegebe­nen­falls US- amerikanis­che staatliche Behör­den Zugriff auf einzelne Dat­en nehmen. Zudem kann es vorkom­men, dass erhobene Dat­en mit Dat­en aus anderen Dien­sten des­sel­ben Anbi­eters, sofern Sie ein entsprechen­des Nutzerkon­to haben, verknüpft wer­den. Nach Möglichkeit ver­suchen wir Server­stan­dorte inner­halb der EU zu nutzen, sofern das ange­boten wird.

Wir informieren Sie an den passenden Stellen dieser Daten­schutzerk­lärung genauer über Datenüber­tra­gung in Drit­tlän­der, sofern diese zutrifft.

Um per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zu schützen, haben wir sowohl tech­nis­che als auch organ­isatorische Maß­nah­men umge­set­zt. Wo es uns möglich ist, ver­schlüs­seln oder pseu­do­nymisieren wir per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en. Dadurch machen wir es im Rah­men unser­er Möglichkeit­en so schw­er wie möglich, dass Dritte aus unseren Dat­en auf per­sön­liche Infor­ma­tio­nen schließen kön­nen.

Art. 25 DSGVO spricht hier von “Daten­schutz durch Tech­nikgestal­tung und durch daten­schutzfre­undliche Vor­e­in­stel­lun­gen” und meint damit, dass man sowohl bei Soft­ware (z. B. For­mu­la­ren) also auch Hard­ware (z. B. Zugang zum Server­raum) immer an Sicher­heit denkt und entsprechende Maß­nah­men set­zt. Im Fol­gen­den gehen wir, falls erforder­lich, noch auf konkrete Maß­nah­men ein.

TLS, Ver­schlüs­selung und https klin­gen sehr tech­nisch und sind es auch. Wir ver­wen­den HTTPS (das Hyper­text Trans­fer Pro­to­col Secure ste­ht für „sicheres    Hyper­text-

Über­tra­gung­spro­tokoll“), um Dat­en abhör­sich­er im Inter­net zu über­tra­gen.

Das bedeutet, dass die kom­plette Über­tra­gung aller Dat­en von Ihrem Brows­er zu unserem Web­serv­er abgesichert ist – nie­mand kann “mithören”.

Damit haben wir eine zusät­zliche Sicher­heitss­chicht einge­führt und erfüllen den Daten­schutz durch Tech­nikgestal­tung (Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Ein­satz von TLS (Trans­port Lay­er Secu­ri­ty), einem Ver­schlüs­selung­spro­tokoll zur sicheren Datenüber­tra­gung im Inter­net, kön­nen wir den Schutz ver­traulich­er Dat­en sich­er­stellen. Sie erken­nen die Benutzung dieser Absicherung der Datenüber­tra­gung am kleinen Schlosssym­bol  links oben im Brows­er, links von der Inter­ne­tadresse (z. B.

beispielseite.de) und der Ver­wen­dung des Schemas https (anstatt http) als Teil unser­er Inter­ne­tadresse.

Wenn Sie mehr zum The­ma Ver­schlüs­selung wis­sen möcht­en, empfehlen wir die Google Suche nach “Hyper­text Trans­fer Pro­to­col Secure wiki” um gute Links zu weit­er­führen­den Infor­ma­tio­nen zu erhal­ten.

Wir sind stets bemüht unsere Daten­schutzerk­lärung so klar und ver­ständlich wie möglich zu ver­fassen. Beson­ders bei tech­nis­chen und rechtlichen The­men ist das allerd­ings nicht immer ganz ein­fach. Es macht oft Sinn juris­tis­che Begriffe (wie z. B. per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en) oder bes­timmte tech­nis­che Aus­drücke (wie z. B. Cook­ies, IP-Adresse) zu ver­wen­den. Wir möchte diese aber nicht ohne Erk­lärung ver­wen­den. Nach­fol­gend find­en Sie nun eine alpha­betis­che Liste von wichti­gen ver­wen­de­ten Begrif­f­en, auf die wir in der bish­eri­gen Daten­schutzerk­lärung vielle­icht noch nicht aus­re­ichend einge­gan­gen sind. Falls diese Begriffe der

DSGVO ent­nom­men wur­den und es sich um Begriffs­bes­tim­mungen han­delt, wer­den wir hier auch die DSG­VO-Texte anführen und gegebe­nen­falls noch eigene Erläuterun­gen hinzufü­gen.

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„Auf­tragsver­ar­beit­er“ eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Auf­trag des Ver­ant­wortlichen ver­ar­beit­et;

 

 

Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Web­sitein­hab­er für alle Dat­en, die wir von Ihnen ver­ar­beit­en ver­ant­wortlich. Neben den Ver­ant­wortlichen kann es auch soge­nan­nte Auf­tragsver­ar­beit­er geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Per­son, die in unserem Auf­trag per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et.

Auf­tragsver­ar­beit­er kön­nen fol­glich, neben Dien­stleis­tern wie Steuer­ber­ater, etwa auch Host­ing- oder Cloudan­bi­eter, Bezahlungs- oder Newslet­ter-Anbi­eter oder große Unternehmen wie beispiel­sweise Google oder Microsoft sein.

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„Ein­willi­gung“ der betrof­fe­nen Per­son jede frei­willig für den bes­timmten Fall, in informiert­er Weise und unmissver­ständlich abgegebene Wil­lens­bekun­dung in Form ein­er Erk­lärung oder ein­er son­sti­gen ein­deuti­gen bestäti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­beitung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ein­ver­standen ist;

 

Erläuterung: In der Regel erfol­gt bei Web­sites eine solche Ein­willi­gung über ein Cook­ie-Con­sent-Tool. Sie ken­nen das bes­timmt. Immer wenn Sie erst­mals eine Web­site besuchen, wer­den Sie meist über einen Ban­ner gefragt, ob Sie der Daten­ver­ar­beitung zus­tim­men bzw. ein­willi­gen. Meist kön­nen Sie auch indi­vidu­elle

Ein­stel­lun­gen tre­f­fen und so selb­st entschei­den, welche Daten­ver­ar­beitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht ein­willi­gen, dür­fen auch keine per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von Ihnen ver­ar­beit­et wer­den. Grund­sät­zlich kann eine Ein­willi­gung natür­lich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfol­gen.

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en“ alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son (im Fol­gen­den

„betrof­fene Per­son“) beziehen; als iden­ti­fizier­bar wird eine natür­liche Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­beson­dere mit­tels Zuord­nung zu ein­er Ken­nung wie einem Namen, zu ein­er Kennnum­mer, zu Stan­dort­dat­en, zu ein­er Online-Ken­nung oder zu einem oder mehreren beson­deren Merk­malen, die Aus­druck der physis­chen, phys­i­ol­o­gis­chen, genetis­chen, psy­chis­chen,

wirtschaftlichen, kul­turellen oder sozialen Iden­tität dieser natür­lichen Per­son sind, iden­ti­fiziert wer­den kann;

 

Erläuterung: Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind also all jene Dat­en, die Sie als Per­son iden­ti­fizieren kön­nen. Das sind in der Regel Dat­en wie etwa:

  • Name
  • Adresse
  • E‑Mail-Adresse
  • Post-Anschrift
  • Tele­fon­num­mer
  • Geburts­da­tum
  • Kennnum­mern wie Sozialver­sicherungsnum­mer,

Steueri­den­ti­fika­tion­snum­mer, Per­son­alausweis­num­mer oder Matrikel­num­mer

  • Bank­dat­en wie Kon­ton­um­mer, Kred­it­in­for­ma­tio­nen, Kon­tostände

Laut Europäis­chem Gericht­shof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en. IT-Experten kön­nen anhand Ihrer IP-Adresse zumin­d­est den unge­fähren Stan­dort Ihres Geräts und in weit­er­er Folge Sie als Anschlussin­hab­ers fest­stellen. Daher benötigt auch das Spe­ich­ern ein­er IPAdresse eine Rechts­grund­lage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch soge­nan­nte „beson­dere Kat­e­gorien“ der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die auch beson­ders schützenswert sind. Dazu zählen:

  • ras­sis­che und eth­nis­che Herkun­ft
  • poli­tis­che Mei­n­un­gen
  • religiöse weltan­schauliche Überzeu­gun­gen
  • die Gew­erkschaft­szuge­hörigkeit
  • genetis­che Dat­en wie beispiel­sweise Dat­en, die aus Blut- oder Spe­ichel­proben ent­nom­men wer­den
  • bio­metrische Dat­en (das sind Infor­ma­tio­nen zu psy­chis­chen, kör­per­lichen oder ver­hal­tenstyp­is­chen Merk­malen, die eine Per­son iden­ti­fizieren kön­nen). Gesund­heits­dat­en
  • Dat­en zur sex­uellen Ori­en­tierung oder zum Sex­u­alleben

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„Pro­fil­ing“ jede Art der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die darin beste­ht, dass diese per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­wen­det wer­den, um bes­timmte per­sön­liche Aspek­te, die sich auf eine natür­liche Per­son beziehen, zu bew­erten, ins­beson­dere um Aspek­te bezüglich Arbeit­sleis­tung, wirtschaftliche Lage, Gesund­heit, per­sön­liche Vor­lieben, Inter­essen, Zuver­läs­sigkeit, Ver­hal­ten, Aufen­thalt­sort oder Ortswech­sel dieser natür­lichen Per­son zu analysieren oder vorherzusagen;

 

 

Erläuterung: Beim Pro­fil­ing wer­den ver­schiedene Infor­ma­tio­nen über eine Per­son zusam­menge­tra­gen, um daraus mehr über diese Per­son zu erfahren. Im Web­bere­ich wird Pro­fil­ing häu­fig für Wer­bezwecke oder auch für

Bonität­sprü­fun­gen ange­wandt. Web- bzw. Wer­be­analy­se­pro­gramme sam­meln zum Beispiel Dat­en über Ihre Ver­hal­ten und Ihre Inter­essen auf ein­er Web­site. Daraus ergibt sich ein spezielles User­pro­fil, mit dessen Hil­fe Wer­bung gezielt an eine Ziel­gruppe aus­ge­spielt wer­den kann.

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„Ver­ant­wortlich­er“ die natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit anderen über die Zwecke und Mit­tel der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en entschei­det; sind die Zwecke und Mit­tel dieser Ver­ar­beitung durch das Union­srecht oder das Recht der Mit­glied­staat­en vorgegeben, so kann der Ver­ant­wortliche beziehungsweise kön­nen die bes­timmten Kri­te­rien sein­er Benen­nung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en vorge­se­hen wer­den;

 

 

Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Ver­ar­beitung Ihrer

per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­ant­wortlich und fol­glich der “Ver­ant­wortliche”. Wenn wir erhobene Dat­en zur Ver­ar­beitung an andere Dien­stleis­ter weit­ergeben, sind diese

“Auf­tragsver­ar­beit­er”. Dafür muss ein “Auf­tragsver­ar­beitungsver­trag (AVV)” unterze­ich­net wer­den.

Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO

 

Im Sinne dieser Verord­nung beze­ich­net der Aus­druck:

„Ver­ar­beitung“ jeden mit oder ohne Hil­fe automa­tisiert­er Ver­fahren aus­ge­führten Vor­gang oder jede solche Vor­gangsrei­he im Zusam­men­hang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wie das Erheben, das Erfassen, die Organ­i­sa­tion, das Ord­nen, die Spe­icherung, die Anpas­sung oder Verän­derung, das Ausle­sen, das Abfra­gen, die

Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mit­tlung, Ver­bre­itung oder eine andere Form der Bere­it­stel­lung, den Abgle­ich oder die Verknüp­fung, die Ein­schränkung, das Löschen oder die Ver­nich­tung;

 

 

Anmerkung: Wenn wir in unser­er Daten­schutzerk­lärung von Ver­ar­beitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Daten­ver­ar­beitung. Dazu zählt, wie oben in der

orig­i­nalen DSG­VO-Erk­lärung erwäh­nt, nicht nur das Erheben son­dern auch das Spe­ich­ern und Ver­ar­beit­en von Dat­en.

Her­zlichen Glück­wun­sch! Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben Sie sich wirk­lich durch

unsere gesamte Daten­schutzerk­lärung „gekämpft“ oder zumin­d­est bis hier hin gescrollt. Wie Sie am Umfang unser­er Daten­schutzerk­lärung sehen, nehmen wir den Schutz Ihrer per­sön­lichen Dat­en, alles andere als auf die leichte Schul­ter. Uns ist es wichtig, Sie nach bestem Wis­sen und Gewis­sen über die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu informieren. Dabei wollen wir Ihnen aber nicht nur mit­teilen, welche Dat­en ver­ar­beit­et wer­den, son­dern auch die Beweg­gründe für die Ver­wen­dung divers­er Soft­ware­pro­gramme näher­brin­gen. In der Regel klin­gen Daten­schutzerk­lärung sehr tech­nisch und juris­tisch. Da die meis­ten von Ihnen aber keine Weben­twick­ler oder Juris­ten sind, woll­ten wir auch sprach­lich einen anderen Weg gehen und den Sachver­halt in ein­fach­er und klar­er Sprache erk­lären. Immer ist dies natür­lich auf­grund der The­matik nicht möglich. Daher wer­den die wichtig­sten Begriffe am Ende der Daten­schutzerk­lärung näher erläutert. Bei Fra­gen zum The­ma Daten­schutz auf unser­er Web­site zögern Sie bitte nicht, uns oder die ver­ant­wortliche Stelle zu kon­tak­tieren. Wir wün­schen Ihnen noch eine schöne Zeit und hof­fen, Sie auf unser­er Web­site bald wieder begrüßen zu dür­fen.

Alle Texte sind urhe­ber­rechtlich geschützt.

Quelle: Erstellt mit dem Daten­schutz Gen­er­a­tor Öster­re­ich von AdSim­ple